AGB der Ifunds Germany GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Auftragnehmerin Ifunds Germany GmbH und ihren Kunden als Auftraggeber für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere für die
- die Lieferung von Software-Lösungen,
- das Hosting von Software-Lösungen (SaaS),
- die Erbringung von Outsourcing-Dienstleistungen,
- die Erstellung von Analysen, Studien, Berichten und
- die Durchführung von Beratungen oder Workshops
so weit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für die Ifunds Germany GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Ifunds Germany GmbH und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit abgeschlossenen Verträgen getroffen werden, sind in den Verträgen schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Ifunds Germany GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 3 Umfang der Leistung
Die gewünschten Leistungen und ggf. die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse im Falle der Erstellung von Werken werden in schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Ifunds Germany GmbH und dem Auftraggeber, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderung, Ergänzung oder Erweiterung zu geregelt sind.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Die Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Ist mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist die geschuldete Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Abrechnung von Reisekosten orientiert sich an dem tatsächlichen Sachaufwand. Fahrtkosten mit dem PKW, Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel, Übernachtungen, Verpflegungen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der geschuldete Betrag ab Verzugseintritt mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 I BGB zu verzinsen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Ifunds Germany GmbH bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Ifunds Germany GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die Ifunds Germany GmbH bei der Erfüllung des Werkes mit allen erforderlichen Tätigkeiten. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber
- alle erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt und
- Mitarbeiter als Kontaktpersonen zur Unterstützung der Ifunds Germany GmbH benennt. Dazu gehört insbesondere im Fall der Abwicklung eines Projektes die Bereitstellung eines Projektleiters, der mit als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung steht und in der Lage ist, erforderliche Entscheidungen zeitnah zu treffen oder herbeizuführen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er die im Rahmen des Auftrages von der Ifunds Germany GmbH gefertigten Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet. Diese dürfen ohne Zustimmung der Ifunds Germany GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Ifunds Germany GmbH behält sich die Eigentümer- und Inhaberrechte vor. Soweit an den Arbeitsergebnissen der Ifunds Germany GmbH Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei der Ifunds Germany GmbH.
§ 6 Besondere Pflichten der Ifunds Germany GmbH
Die Ifunds Germany GmbH kommt allen Vereinbarungen nach bestem Wissen und Gewissen nach. Sie ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass solche Informationen ohne Zustimmung des Auftraggebers Dritten weder bekanntgegeben noch zugänglich gemacht werden.
§ 7 Fristen
Falls vereinbart, beginnt eine Frist zur Erbringung der Leistung mit dem Tage der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Einhaltung der Frist seitens der Ifunds Germany GmbH setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so entfällt die Frist und ist neu zu vereinbaren. Die Ifunds Germany GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Sind Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zu berücksichtigen, so verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend dem dadurch verursachten Mehraufwand. Ist die Nichteinhaltung einer Frist nachweislich auf Ereignisse höherer Gewalt, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Sollte die Ifunds Germany GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Sollte auch nach Ablauf der Nachfrist die Vereinbarung nicht erfüllt sein, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Abnahme erstellter Werke
Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt nach Lieferung. Nimmt der Auftraggeber das Werk aus einem anderen Grunde als einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung nicht ab, so gilt das Werk 30 Tage nach Lieferung als abgenommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für einzelne Teile des Werkes, die vertragsgemäß zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind.
§ 9 Gewährleistung
Aufgrund der Vielzahl in der Praxis auftretender Daten und Bedienungskonstellationen sowie Bedienungsfehlern, kann die völlige Mängelfreiheit der Leistungen nicht zugesichert sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Eine Gewährleistung wird daher insoweit nicht übernommen.
§ 10 Haftung und Schadensersatz
Die Ifunds Germany GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die Ifunds Germany GmbH haftet für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Ifunds Germany GmbH nicht vorsätzlich gehandelt hat. Die Ifunds Germany GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Die Ifunds Germany GmbH haftet in diesen Fällen jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf einen Betrag in Höhe der jeweiligen Auftragssumme pro Schadensfall. Eine weitergehende Haftung der Ifunds Germany GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Ifunds Germany GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Verletzung von Mitwirkungspflichten
Soweit der Auftraggeber die ihm gemäß § 5 obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat er der Ifunds Germany GmbH entstehende Wartezeiten auf schriftlichen Nachweis hin zu dem vereinbarten Honorarsatz gesondert zu vergüten. In diesen Fällen hat die Ifunds Germany GmbH das Recht, unterlassene Mitwirkungspflichten durch eigene Leistungen ersatzweise selbst zu erbringen, soweit dies möglich und zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig ist; für die Vergütungen dieser Leistungen gilt der vereinbarte Honorarsatz. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 oder sonst obliegende Mitwirkung und verhindert er eine ersatzweise Leistung durch die Ifunds Germany GmbH, so ist die Ifunds Germany GmbH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Ifunds Germany GmbH behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 642 (2) BGB. Ansprüche der Ifunds Germany GmbH auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleiben unberührt; dies gilt auch dann, wenn die Ifunds Germany GmbH von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Das Werk oder die Leistung bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber zustehender Ansprüche, Eigentum der Ifunds Germany GmbH. Die Ifunds Germany GmbH behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an ihren Leistungen vor.
§ 13 Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.